Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Mai 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) wird geschlossen zwischen Yosef Tail, Erzherzog-Karl-Straße 131-135/Obj. 1/3101, 1220 Wien, Österreich („Auftragsverarbeiter“) und dem Kunden, der den Dienst MeinAgent.app im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit nutzt („Verantwortlicher“).

Der AVV gilt mit Buchung des Dienstes als zwischen den Parteien geschlossen. Auf ausdrücklichen Wunsch stellen wir eine persönlich unterzeichnete Version per E-Mail oder Postweg zur Verfügung ([email protected]).

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Rahmen des SaaS-Dienstes MeinAgent.app personenbezogene Daten im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen.

(2) Die Dauer dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (siehe AGB). Pflichten, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus wirken (Verschwiegenheit, Löschung, Beweissicherung), bleiben nach Vertragsende bestehen.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung an genehmigte Subauftragsverarbeiter (insb. KI-Modelle, Hosting, E-Mail), Abgleichen, Einschränken, Löschen und Vernichten.

Zweck: Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen des SaaS-Dienstes MeinAgent.app — insbesondere Erstellung und Verwaltung von Rechnungen, Belegen, Terminen, Kontakten, Wissensdateien, Kommunikation per Messenger und E-Mail, KI-gestützte Vorschläge und Transkriptionen, Drittsystem-Integrationen nach Wahl des Verantwortlichen.

§ 3 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Datenarten: Stammdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail), Vertrags- und Rechnungsdaten, Kommunikationsinhalte (Telegram-Nachrichten, E-Mails), hochgeladene Dateien (PDFs, Bilder, Sprachnachrichten, Kontoauszüge), Termin- und Kalenderdaten, Produkt- und Bestelldaten (bei E-Commerce-Integration), optional: OAuth-Tokens und Metadaten verknüpfter Drittkonten (Google, Microsoft, Apple, Shopify).

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): grundsätzlich nicht Gegenstand der Verarbeitung. Der Verantwortliche verpflichtet sich, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten in den Dienst einzustellen, sofern hierfür nicht im Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

Betroffene Personen: Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Mitarbeiter und sonstige Kontakte des Verantwortlichen sowie der Verantwortliche selbst.

§ 4 Weisungsrecht des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist allein zur Erteilung von Weisungen befugt. Weisungen erfolgen grundsätzlich in Textform oder über das Kundenportal. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung kann die betroffene Verarbeitung ausgesetzt werden.

(3) Die Standard-Konfiguration des Dienstes inklusive der in Anlage 2 genannten Subauftragsverarbeiter gilt als initiale Weisung.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

§ 6 Pflichten des Verantwortlichen

§ 7 Subauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 2 genannten Subauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vor jeder geplanten Änderung im Bestand der Subauftragsverarbeiter in Textform (E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse und Veröffentlichung in der jeweils aktuellen Fassung von Anlage 2). Der Verantwortliche kann der Änderung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

(3) Im Widerspruchsfall werden die Parteien einvernehmlich nach einer Lösung suchen. Kann eine solche nicht gefunden werden, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu. Bereits gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.

(4) Mit allen Subauftragsverarbeitern bestehen Verträge, die ihnen gleichwertige Datenschutzpflichten auferlegen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Bei Drittlandsübermittlungen werden die EU-Standardvertragsklauseln (SCC 2021/914) abgeschlossen und, soweit erforderlich, ergänzende Schutzmaßnahmen nach EDSA-Empfehlung 01/2020 getroffen.

§ 8 Kontroll- und Auditrechte

(1) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der vereinbarten TOM beim Auftragsverarbeiter zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

(2) Überprüfungen erfolgen vorrangig auf dem Schriftweg durch Vorlage aktueller Nachweise (z. B. TOM-Dokumentation, Zertifikate, Pen-Test-Berichte). Vor-Ort-Prüfungen oder Prüfungen durch beauftragte Dritte sind nach vorheriger schriftlicher Ankündigung von mindestens 20 Werktagen und nur während der üblichen Geschäftszeiten zulässig; sie dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

(3) Beauftragte Dritte dürfen keine Wettbewerber des Auftragsverarbeiters sein und sind vorab zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

(4) Maximal eine Prüfung pro Kalenderjahr ist im Standardpreis enthalten; zusätzliche Prüfungen werden nach Aufwand zu marktangemessenen Sätzen abgerechnet. Bei begründetem Anlass (z. B. Datenpanne) bleibt das außerordentliche Prüfrecht hiervon unberührt und trägt der Auftragsverarbeiter die Kosten bei festgestellten Mangelhaftigkeiten.

§ 9 Datenpannen, Mitteilungspflichten

(1) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntniserlangung über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, in jedem Fall so rechtzeitig, dass der Verantwortliche seine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO (72 Stunden) einhalten kann. Im Regelfall erfolgt die Erstmeldung binnen 24 Stunden nach Kenntnis.

(2) Die Mitteilung enthält mindestens die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO genannten Informationen, soweit bekannt: Art und Umfang der Verletzung, betroffene Datensätze, voraussichtliche Folgen, getroffene Gegenmaßnahmen.

(3) Die Meldung an die Aufsichtsbehörde sowie ggf. an die betroffenen Personen obliegt grundsätzlich dem Verantwortlichen; der Auftragsverarbeiter unterstützt nach Kräften.

§ 10 Beendigung und Datenexport

(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht oder übergibt der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen.

(2) Der Verantwortliche kann seine Daten während der 30-tägigen Karenzzeit (vgl. AGB § 6 Abs. 6) über das Portal exportieren oder ein Export-Paket in maschinenlesbarem Format (JSON für strukturierte Daten, ZIP-Archiv für Dateien) per E-Mail anfordern.

(3) Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (insb. Buchhaltungsbelege gem. § 132 BAO), werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist eingeschränkt verarbeitet (Art. 18 DSGVO) und anschließend gelöscht.

§ 11 Haftung, Vergütung und Gerichtsstand

(1) Es gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrags (AGB § 10) sowie die zwingenden Bestimmungen der DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für Schäden, die durch ihren Verstoß gegen DSGVO/AVV verursacht wurden.

(2) Leistungen des Auftragsverarbeiters zur Unterstützung des Verantwortlichen (Auskunft, Audit-Vorbereitung, Sonderexporte) sind im Standardpreis enthalten, soweit der angemessene Aufwand pro Anlass nicht überschritten wird; darüber hinausgehende Leistungen werden zu marktangemessenen Sätzen abgerechnet.

(3) Gerichtsstand ist Wien; im Übrigen gilt österreichisches Recht.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b/c DSGVO)

4. Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)

5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

6. Auftragskontrolle (Art. 28 DSGVO)

Anlage 2 — Subauftragsverarbeiter (Stand: Mai 2026)

Anbieter Funktion Datenkategorien Sitz / Garantien
Hetzner Online GmbHHosting, BackupsalleDE (EU)
Stripe Payments Europe Ltd.ZahlungenVertrags-/ZahlungsdatenIE (EU); SCC + EU-US DPF
Telegram FZ-LLCMessengerNachrichtenVAE; SCC + Nutzer-Einwilligung
Anthropic PBCKI-Reasoning (Claude)Nachrichten/KontextUSA; SCC; Zero-Retention
OpenAI Ireland / L.L.C.KI-Reasoning (GPT)Nachrichten/KontextIE/USA; SCC + EU-US DPF; kein Training
MiniMax / SiliconFlowVision (Belege)BildinhalteCN; SCC + ergänzende Maßnahmen; widerspruchsfähig
Groq Inc.Sprach-TranskriptionAudio-InhaltUSA; SCC
Resend Inc.Transaktionale E-MailsE-Mail-InhalteUSA; SCC
Cloudflare Inc.DNS/CDN/DDoSVerbindungsmetadatenUSA; SCC + EU-US DPF
Google Ireland Ltd.Calendar/Drive/Gmail/Contactsje nach freigegebenem ScopeIE; SCC + EU-US DPF (optional pro Kunde)
Microsoft Ireland Operations Ltd.Outlook/Graphje nach freigegebenem ScopeIE; SCC + EU-US DPF (optional pro Kunde)
Apple Distribution Intl. Ltd.CalDAVKalender-InhalteIE (optional pro Kunde)
Shopify International Ltd.E-Commerce-IntegrationBestelldatenIE; SCC + Angemessenheit CA (optional pro Kunde)
Features & Labels Inc. (fal.ai)KI-BildgenerierungMarketing-InhalteUSA; SCC (optional pro Kunde)

Die jeweils aktuelle Fassung der Anlage 2 finden Sie online unter meinagent.app/avv.html#anlage2. Bei Änderungen werden aktive Kunden gem. § 7 (2) vorab informiert.

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