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E-Rechnung Österreich: Pflicht an den Bund, ebInterface, PEPPOL & B2B-Stand 2026.

Was in Österreich wirklich gilt: E-Rechnung an den Bund seit 2014 über ebInterface/PEPPOL und das USP, kein B2B-Zwang 2026 – und worin sich das von der deutschen Pflicht unterscheidet. ZUGFeRD und E-Rechnung erstellst du mit meinagent per Sprachnachricht.

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Themen-Guide · Stand: 2026 · Lesezeit: 5 Min · Recherche per öffentlichen Quellen (USP, WKO, EU-Amtsblatt) verifiziert

E-Rechnung Österreich: der Überblick in drei Sätzen

In Österreich ist die E-Rechnung an den Bund (B2G) seit dem 1. Jänner 2014 verpflichtend – rechtlich abgeleitet aus dem IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) und der E-Rechnungsverordnung. Eine allgemeine B2B-Pflicht zwischen Unternehmen gibt es in Österreich Stand 2026 dagegen nicht; Papier- und PDF-Rechnungen sind im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen weiterhin zulässig. Damit steht Österreich anders da als Deutschland, das im B2B bereits eine Empfangspflicht eingeführt hat – mehr dazu weiter unten.

E-Rechnung an den Bund: ebInterface oder PEPPOL über das USP

Wer Lieferungen oder Leistungen an Bundesdienststellen und ausgegliederte Rechtsträger des Bundes erbringt, muss seine Rechnungen als strukturierte elektronische Rechnung übermitteln. Eine PDF-Rechnung per E-Mail reicht hier ausdrücklich nicht – sie ist keine E-Rechnung im rechtlichen Sinn.

Welche Formate der Bund akzeptiert

Für die E-Rechnung an den Bund sind genau zwei strukturierte Formate zugelassen:

  • ebInterface – der etablierte österreichische XML-Standard. Reicht aus, wenn du ausschließlich an den österreichischen Bund fakturierst.
  • PEPPOL BIS – das europaweite Format über das PEPPOL-Netzwerk. Zukunftssicherer, wenn du auch international oder an andere öffentliche Stellen lieferst.

Wichtig zur Abgrenzung: Die in Deutschland gängigen Formate XRechnung und ZUGFeRD werden vom österreichischen Bund nicht akzeptiert. ZUGFeRD bleibt für den B2B-Verkehr – speziell mit deutschen Partnern – trotzdem relevant.

Die zwei Einreichungswege

Strukturierte E-Rechnungen kommen auf zwei Wegen zum Bund:

  • Unternehmensserviceportal (USP, usp.gv.at): Wer nur wenige Rechnungen stellt und keine eigene Software für ebInterface hat, kann nach Registrierung ein Webformular im USP nutzen und die Rechnungsdaten direkt eingeben.
  • PEPPOL-Netzwerk: Für regelmäßige oder automatisierte Übermittlung. Die Teilnahme am PEPPOL-Netzwerk ist in der Regel kostenpflichtig (über einen Access Point).

B2B in Österreich: Stand 2026 und EU-Ausblick (ViDA)

Im Unterschied zum Bund gibt es zwischen Unternehmen (Stand 2026) keine E-Rechnungspflicht in Österreich. Der Druck kommt aber von der EU-Ebene: Mit dem ViDA-Paket („VAT in the Digital Age", Richtlinie (EU) 2025/516) – am 11. März 2025 beschlossen, am 25. März 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht – wird ab 1. Juli 2030 eine E-Rechnungs-Pflicht für grenzüberschreitende, innergemeinschaftliche B2B-Umsätze kommen. Papier- und PDF-Rechnungen sind dann bei solchen Geschäften nicht mehr zulässig.

Für rein inländische österreichische B2B-Umsätze kann der Gesetzgeber nachziehen – das Bundesministerium für Finanzen hat die Diskussion eröffnet, aber noch keinen konkreten Zeitplan vorgelegt. Unser Rat: Stelle dich technisch jetzt so auf, dass du E-Rechnungen nach EN 16931 erstellen und empfangen kannst. Dann triffst du keine Frist unvorbereitet.

Österreich vs. Deutschland: die Abgrenzung

Wenn du mit deutschen Geschäftspartnern arbeitest, ist die deutsche Regelung für dich praktisch relevant – auch ohne österreichische B2B-Pflicht:

  • Deutschland B2B-Empfangspflicht: seit 1. Jänner 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
  • Deutschland Sendepflicht: greift gestaffelt ab 2027 – kleinere Unternehmen haben Übergangsfristen.
  • Österreich: B2B-Pflicht 2026 nur an den Bund (seit 2014), sonst freiwillig.
  • Gemeinsame Grundlage: Beide Länder bauen auf dem CEN-Standard EN 16931 (EU-Richtlinie 2014/55/EU) auf. Eine korrekt erstellte E-Rechnung nach EN 16931 funktioniert über die Grenze.

Praktisch heißt das: Auch wenn du als österreichisches Unternehmen keine Pflicht hast, erwarten deutsche Empfänger zunehmend echte E-Rechnungen – oft im ZUGFeRD-Format. Wer das liefern kann, hat es im DACH-Geschäft leichter.

Wie meinagent E-Rechnungen & ZUGFeRD erstellt

MeinAgent ist dein KI-Assistent für die Buchhaltung – bedient komplett über WhatsApp oder Telegram. Für die E-Rechnung heißt das konkret:

Rechnung per Sprache
"Rechnung an Muster GmbH in München: Beratung 8 Stunden zu 120 Euro, plus Reisekosten 90 Euro."
→ meinagent erzeugt eine ZUGFeRD-Rechnung (PDF + eingebettetes XML nach EN 16931), die der deutsche Empfänger direkt einlesen kann.
Format-Wahl
"Das geht an eine Bundesdienststelle."
→ meinagent führt dich zum passenden Weg: strukturiertes ebInterface bzw. PEPPOL BIS für die Einreichung über das USP.
GoBD & Revisionssicherheit
Jede ausgehende Rechnung wird automatisch archiviert.
→ Ablage GoBD-konform mit Hash-Chain / Audit-Log – revisionssicher dokumentiert.
Eingangs-E-Rechnung
ZUGFeRD-PDF eines Lieferanten an den Posteingang weiterleiten.
→ Strukturierte Daten werden ausgelesen, Konto vorgeschlagen, per DATEV-Export an deinen Steuerberater übergeben.

So bist du für die DACH-weite E-Rechnung gerüstet: ZUGFeRD für den B2B-Verkehr mit deutschen Partnern, der richtige Weg für den österreichischen Bund – und das alles per Foto und Sprachnachricht statt Formular-Klickerei.

Häufige Fragen zur E-Rechnung in Österreich

Gibt es in Österreich 2026 eine E-Rechnungspflicht im B2B?

Nein. Stand 2026 gibt es keine allgemeine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B). Verpflichtend ist die E-Rechnung nur im Geschäftsverkehr mit dem Bund (B2G) – dort seit 1. Jänner 2014. Im B2B sind Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin zulässig. Auf EU-Ebene bringt ViDA (Richtlinie (EU) 2025/516) ab 1. Juli 2030 eine Pflicht für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche B2B-Umsätze; für rein inländische Umsätze hat Österreich noch keinen Zeitplan vorgelegt.

Welche Formate akzeptiert der österreichische Bund?

Ausschließlich strukturierte Formate: ebInterface (österreichischer XML-Standard) und PEPPOL BIS. XRechnung und ZUGFeRD werden vom Bund nicht akzeptiert. Wer nur an den Bund liefert, kommt mit ebInterface aus; wer auch international fakturiert, ist mit PEPPOL BIS zukunftssicherer.

Wie reiche ich eine E-Rechnung an den Bund ein?

Über das Unternehmensserviceportal (USP, usp.gv.at) oder über das PEPPOL-Netzwerk. Bei wenigen Rechnungen und ohne eigene Software kannst du nach Registrierung im USP ein Webformular nutzen. Bei regelmäßiger oder automatisierter Fakturierung übermittelst du strukturierte ebInterface- oder PEPPOL-BIS-Dateien.

Worin unterscheidet sich die Pflicht in Österreich von Deutschland?

Deutschland ist im B2B weiter: seit 1. Jänner 2025 gilt eine Empfangspflicht für E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen, die Sendepflicht greift gestaffelt ab 2027. Österreich hat im B2B (Stand 2026) keine solche Pflicht – nur die B2G-Pflicht an den Bund seit 2014. Beide Länder stützen sich auf den CEN-Standard EN 16931 (Richtlinie 2014/55/EU).

Kann meinagent ZUGFeRD- und E-Rechnungen erstellen?

Ja. MeinAgent erstellt strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 – inklusive ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML), das viele deutsche Geschäftspartner erwarten. Du diktierst die Rechnung per Sprachnachricht über WhatsApp oder Telegram, meinagent erzeugt das Dokument GoBD-konform im benötigten Format. Für die Einreichung an den Bund über ebInterface/PEPPOL führt dich meinagent durch den passenden Weg.