StartseiteThemenKassenSichV & TSE-Pflicht

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) & TSE-Pflicht – einfach erklärt.

§146a AO, technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabepflicht, DSFinV-K und die neue Kassen-Meldepflicht ab 2025. Was für dich gilt – und wie meinagent dir GoBD-konform neben der Kasse hilft. Stand 2026.

Free dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkarte.

Ratgeber Deutschland · Stand: 2026 · Lesezeit: 6 Min

Worum geht es bei der Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist die Verordnung, die die technischen Anforderungen aus §146a der Abgabenordnung (AO) konkretisiert. Beides geht auf das „Kassengesetz" von 2016 zurück. Ziel: Manipulation an elektronischen Kassen verhindern und so für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Kernstück ist die Pflicht, jeden Geschäftsvorfall manipulationssicher zu protokollieren – mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).

Wichtig vorab – ehrlich gesagt: meinagent ist keine TSE und keine Registrierkasse. meinagent erfüllt also nicht die TSE-Pflicht. Wenn du eine elektronische Kasse einsetzt, brauchst du dafür weiterhin eine BSI-zertifizierte TSE in deinem Kassensystem. meinagent unterstützt dich bei der GoBD-konformen Buchhaltung neben der Kasse – Tagesabschlüsse erfassen, Belege sammeln, Eingangsrechnungen verbuchen.

1. Die TSE-Pflicht (seit 2020)

Setzt du ein elektronisches Aufzeichnungssystem ein – also eine PC-Kasse, ein Tablet-Kassensystem oder eine elektronische Registrierkasse – muss dieses System eine zertifizierte TSE enthalten. Die TSE:

  • speichert jeden Kassenvorgang unveränderbar und protokolliert ihn lückenlos,
  • verhindert, dass nachträglich Umsätze gelöscht oder manipuliert werden,
  • ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.

Für nach dem 1. Januar 2020 angeschaffte elektronische Kassen gilt diese Pflicht. Die TSE steckt im Kassensystem selbst – als Hardware-Modul (z. B. SD-Karte/USB) oder als Cloud-TSE.

2. Belegausgabepflicht (§146a Abs. 2 AO)

Parallel gilt seit 2020 die Belegausgabepflicht: Für jeden Geschäftsvorfall an einer elektronischen Kasse muss ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden – auf Papier oder elektronisch (mit Zustimmung des Kunden, z. B. als QR-Code oder PDF). Eine Pflicht für den Kunden, den Bon mitzunehmen, gibt es nicht. Eine Befreiung ist nur in echten Härtefällen auf Antrag beim Finanzamt möglich.

3. DSFinV-K – das Export-Format für die Prüfung

Die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) ist das einheitliche Datenformat, in dem dein Kassensystem die Daten exportieren können muss. Relevant wird das bei einer Kassennachschau (unangekündigt!) oder einer Betriebsprüfung: Der Prüfer kann die Einzelaufzeichnungen strukturiert anfordern und auswerten.

4. Kassen-Meldepflicht ab 2025 (§146a Abs. 4 AO)

Das ist die wichtigste Neuerung der letzten Zeit. Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Meldung von Kassensystemen über Mein ELSTER möglich – und sie ist Pflicht:

  • Bestandskassen (vor dem 1.7.2025 angeschafft): mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Neue Kassen (ab dem 1.7.2025): Anschaffung oder Außerbetriebnahme innerhalb von einem Monat melden.
  • Auch gemietete oder geleaste Kassen sind meldepflichtig.

Gemeldet werden u. a. Art und Seriennummer des Kassensystems sowie die TSE-Daten (Seriennummer, Zertifikat, Hersteller), Datum der Inbetriebnahme und die Betriebsstätte. Die Meldung erfolgt im ELSTER-Formular, per XML-Upload oder über die ERiC-Schnittstelle.

Brauche ich überhaupt eine Registrierkasse?

Nein – das ist ein häufiges Missverständnis. In Deutschland gibt es Stand 2026 keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Du darfst weiterhin eine offene Ladenkasse führen (eine einfache Geldlade ohne Elektronik), solange du die Bareinnahmen ordnungsgemäß nach §146 AO aufzeichnest. Erst wenn du dich für eine elektronische Kasse entscheidest, greifen TSE-Pflicht, Belegausgabepflicht und Meldepflicht.

Ausblick: Laut Koalitionsvertrag ist ab 2027 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz im Gespräch. Das ist Stand 2026 noch nicht beschlossenes Recht – behalte die Entwicklung aber im Blick.

Wo meinagent dir wirklich hilft – neben der Kasse

meinagent ersetzt deine TSE/Kasse nicht. Aber: Der mit Abstand größte Buchhaltungs-Aufwand entsteht nach dem Kassenvorgang – beim Erfassen, Sortieren und Ablegen. Genau hier setzt meinagent per WhatsApp oder Telegram an:

  • Tagesabschluss erfassen: Den Z-Bon / Tagesabschluss deiner Kasse als Foto oder Sprachnachricht an meinagent – die Tageslosung wird als Buchung erfasst und GoBD-konform abgelegt.
  • Belege per Foto: Eingangsrechnungen und Bons fotografieren – die KI-Belegerkennung liest Lieferant, Datum, Betrag und MwSt. aus.
  • Revisionssicher ablegen: Alle Belege werden GoBD-konform mit Audit-Log/Hash-Chain gespeichert – wichtig für deine Aufbewahrungspflichten.
  • DATEV-Export: Deine erfassten Daten gehen sauber an deinen Steuerberater.

Die TSE-Einzeldaten deiner Kasse bleiben in der Kasse und werden bei Bedarf per DSFinV-K exportiert. meinagent arbeitet mit den aggregierten Tageswerten – die Buchhaltung sieht die sauberen Zahlen.

So sieht das im Alltag aus

Tagesabschluss — Café
"Tagesabschluss heute: 1.340 Euro bar, 980 Euro Karte, laut Z-Bon der Kasse."
→ Tageslosung als Buchung erfasst: Bar-Erlös 1.340 € + Karten-Erlös 980 €. Z-Bon-Foto GoBD-konform abgelegt. TSE-Daten bleiben in der Kasse.
Belegfoto — Großhandel
Foto vom Eingangsbeleg: Getränke-Lieferung Metro.
→ Auto-erkannt: Lieferant Metro, Wareneinkauf 312,80 €, MwSt. 49,93 €. Revisionssicher gespeichert.
Meldepflicht — Hinweis
"Habe ich meine neue Kasse schon ans Finanzamt gemeldet?"
→ meinagent erinnert dich an deine eigene §146a-Abs.-4-Meldung über Mein ELSTER – die Meldung selbst machst du (oder dein StB) in ELSTER, nicht in meinagent.
Offene Ladenkasse — Markt
"Marktverkauf heute 460 Euro, alles bar, offene Ladenkasse."
→ Tageseinnahme 460 € als Bareinnahme erfasst – ordnungsgemäß nach §146 AO dokumentiert.

Kurz zusammengefasst

  • KassenSichV + §146a AO: Elektronische Kassen brauchen eine BSI-zertifizierte TSE (seit 2020).
  • Belegausgabepflicht: Für jeden Vorgang einen Beleg – Papier oder digital.
  • DSFinV-K: Einheitliches Export-Format für die Kassennachschau/Prüfung.
  • Meldepflicht ab 2025 (§146a Abs. 4 AO): Kassen über Mein ELSTER melden – Bestand bis 31.7.2025, Neue innerhalb eines Monats.
  • Keine allgemeine Registrierkassenpflicht in Deutschland (Stand 2026); offene Ladenkasse weiter erlaubt.
  • meinagent ist keine TSE/Kasse, sondern dein GoBD-konformer Buchhaltungs-Assistent neben der Kasse.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für deinen konkreten Fall ist dein Steuerberater zuständig. Stand 2026.

Häufige Fragen zur KassenSichV & TSE-Pflicht

Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?

Die KassenSichV konkretisiert die technischen Anforderungen aus §146a AO. Elektronische Aufzeichnungssysteme (PC-Kassen, elektronische Registrierkassen) müssen jeden Geschäftsvorfall manipulationssicher mit einer zertifizierten TSE protokollieren. Grundlage ist das Kassengesetz von 2016; die TSE-Pflicht gilt für betroffene Systeme seit 2020. Stand 2026.

Brauche ich als Selbständiger in Deutschland eine Registrierkasse mit TSE?

Nein. In Deutschland gibt es Stand 2026 keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Du darfst weiterhin eine offene Ladenkasse führen. Aber: Sobald du ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss dieses eine zertifizierte TSE haben und nach KassenSichV / §146a AO arbeiten. Ab 2027 ist laut Koalitionsvertrag eine Pflicht für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz im Gespräch – noch nicht beschlossenes Recht.

Was ist die Belegausgabepflicht?

Seit 2020 gilt für elektronische Aufzeichnungssysteme die Belegausgabepflicht (§146a Abs. 2 AO): Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgegeben werden – auf Papier oder elektronisch (mit Zustimmung des Kunden). Eine Pflicht zur Mitnahme gibt es nicht. Eine Befreiung ist nur in Härtefällen auf Antrag möglich.

Was ist die DSFinV-K?

Die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) ist das einheitliche Datenformat für den Export der Kassendaten. Bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung muss das Kassensystem die Daten in diesem Format bereitstellen können, damit das Finanzamt die Einzelaufzeichnungen auswerten kann.

Was bedeutet die Kassen-Meldepflicht ab 2025?

Seit 1. Januar 2025 ist die elektronische Mitteilung von Kassensystemen nach §146a Abs. 4 AO über Mein ELSTER möglich. Systeme, die vor dem 1.7.2025 angeschafft wurden, mussten bis 31.7.2025 gemeldet werden. Systeme ab dem 1.7.2025 sind bei Anschaffung oder Außerbetriebnahme innerhalb eines Monats zu melden. Auch gemietete/geleaste Kassen sind meldepflichtig.

Ist meinagent eine TSE oder eine Registrierkasse?

Nein – das ist wichtig: meinagent ist KEINE technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und KEINE Registrierkasse und erfüllt damit nicht die TSE-Pflicht. Wenn du eine elektronische Kasse einsetzt, brauchst du weiterhin eine BSI-zertifizierte TSE im Kassensystem. meinagent hilft dir bei der GoBD-konformen Buchhaltung neben der Kasse: Tagesabschlüsse erfassen, Belege per Foto sammeln, Eingangsrechnungen verbuchen und alles revisionssicher ablegen.