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Modul 3 · 4 Lektionen · Kostenlos

ZUGFeRD & E-Rechnung – Einstieg

E-Rechnungs-Pflicht ab 2025: Was ZUGFeRD und XRechnung sind, wen die Pflicht betrifft, welche Fristen gelten – und wie du als Selbständige:r ohne Stress umsteigst.

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Was ist eine E-Rechnung? ZUGFeRD vs. XRechnung

Eine „E-Rechnung" ist nicht einfach eine Rechnung als PDF per E-Mail. Eine echte E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem maschinenlesbaren Format – in einer strukturierten XML-Datei, die Computer direkt auslesen können, ohne OCR oder manuelle Eingabe.

Die zwei wichtigsten Formate

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland): Eine PDF-Datei mit eingebettetem XML. Du siehst eine normale Rechnung – gleichzeitig enthält die Datei unsichtbar alle Rechnungsdaten als XML, damit das Buchhaltungssystem des Empfängers sie direkt verarbeiten kann.

XRechnung: Reines XML, kein PDF. Wird hauptsächlich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Behörden, öffentliche Einrichtungen) verwendet und dort oft Pflicht.

Für Selbständige im B2B: ZUGFeRD ist der praktischere Standard, weil das Dokument gleichzeitig menschenlesbar (PDF) und maschinenlesbar (XML) ist. XRechnung brauchst du hauptsächlich, wenn du an Behörden oder öffentliche Auftraggeber rechnest.

Warum das wichtig ist

Die EU treibt die Digitalisierung von Rechnungen voran. Deutschland hat das Jahressteuergesetz 2024 genutzt, um eine schrittweise E-Rechnungs-Pflicht einzuführen. Das Ziel: Rechnungen sollen künftig automatisch verarbeitet und geprüft werden können – für Behörden, für das Finanzamt und für die Buchhaltung.

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Die E-Rechnungs-Pflicht: Wen betrifft sie und ab wann?

Die Regelungen in Deutschland (und ähnlich in der EU) sind gestaffelt. Hier die wichtigsten Fristen:

Seit 1. Januar 2025
Empfangspflicht: Alle inländischen Unternehmer müssen E-Rechnungen im B2B empfangen können. Du musst also in der Lage sein, ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien entgegenzunehmen – auch wenn du noch keine senden musst.
Ab 1. Januar 2027
Sendepflicht für Unternehmen über 800.000 € Umsatz: Diese Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden. Kleinere Unternehmen haben noch Zeit.
Ab 1. Januar 2028
Sendepflicht für alle übrigen B2B-Unternehmen: Dann müssen auch Selbständige und Kleinstunternehmen E-Rechnungen im B2B versenden. PDF-Rechnungen per E-Mail werden dann nicht mehr ausreichen.
Österreich: Die E-Rechnungs-Pflicht gegenüber Bundesbehörden besteht schon länger (PEPPOL/ebInterface). Für B2B zwischen privaten Unternehmen gelten die EU-Vorgaben schrittweise. Prüfe bei deinem Steuerberater den genauen Stand.

Was du jetzt tun solltest

  • Empfang sicherstellen: Stell sicher, dass dein Buchhaltungssystem ZUGFeRD-PDFs empfangen und verarbeiten kann – das ist seit 2025 Pflicht
  • Lieferanten informieren: Wenn ein Lieferant dir ZUGFeRD sendet, kannst du das XML-Inhalt prüfen oder einfach wie eine normale PDF-Rechnung ablegen
  • Frühzeitig testen: Nutze die Zeit bis 2028, um deinen Rechnungs-Workflow auf E-Rechnung umzustellen – nicht alles auf einmal
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So sieht eine ZUGFeRD-Rechnung aus

Von außen ist eine ZUGFeRD-Rechnung kaum von einer normalen PDF-Rechnung zu unterscheiden. Der Unterschied liegt im Inneren.

Was eine ZUGFeRD-PDF enthält

Eine ZUGFeRD-PDF ist technisch ein „PDF/A-3" (ein Archivformat) mit einer eingebetteten XML-Datei namens factur-x.xml oder zugferd-invoice.xml. Diese XML enthält alle Rechnungsdaten strukturiert – Rechnungsnummer, Datum, Käufer, Verkäufer, Positionen, Steuerbeträge, IBAN.

ZUGFeRD-Profile: Was du wählen solltest

ZUGFeRD hat verschiedene Detaillierungsstufen (Profile):

  • MINIMUM: Nur Pflichtfelder – für einfachste Rechnungen, meist nicht ausreichend
  • BASIC WL: Standardrechnungen ohne Einzelpositionen – für Freiberufler mit einfachen Rechnungen geeignet
  • EN16931 (Comfort): Vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben – empfohlen für die meisten Selbständigen
  • EXTENDED: Für komplexe Handelsbeziehungen, meist nur für größere Unternehmen relevant
Empfehlung: Wenn du nicht weißt, welches Profil du wählen sollst, nimm EN16931 (Comfort). Das deckt fast alle B2B-Anforderungen ab und wird von den meisten Buchhaltungssystemen korrekt eingelesen.
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Praktische Umsetzung mit meinagent.app

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So funktioniert es in der Praxis

1. Du diktierst oder tippst die Rechnungsdetails an deinen Assistenten.
2. Der Assistent erstellt die Rechnung und bettet das EN16931-XML automatisch ein.
3. Du bekommst eine PDF-Vorschau zum Prüfen – sie enthält bereits das ZUGFeRD-XML unsichtbar.
4. Nach deiner Bestätigung wird die Rechnung gesendet und archiviert.

Eingehende E-Rechnungen empfangen

Wenn ein Lieferant dir eine ZUGFeRD-Rechnung sendet, erkennt das System das automatisch, liest das eingebettete XML aus und speichert die Daten strukturiert. Du siehst dann direkt die extrahierten Felder – ohne manuelle Eingabe.

Hinweis: Die ZUGFeRD-Funktion ist im Pro-Tarif enthalten. Im Free-Tarif erstellst du reguläre PDF-Rechnungen, die du bis zur Sendepflicht (2028) noch verwenden kannst.

Checkliste: Bist du E-Rechnung-ready?

  • Du kannst ZUGFeRD-PDFs empfangen und öffnen (seit 2025 Pflicht im B2B)
  • Dein Buchhaltungssystem kann ZUGFeRD-XML auslesen
  • Du kannst ZUGFeRD-konforme Rechnungen erstellen (oder hast einen Plan dafür)
  • Du weißt, was XRechnung ist (relevant wenn du an Behörden rechnest)
  • Du hast deinen Steuerberater über den Umstieg informiert

E-Rechnungen ohne Aufwand.

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